Spenden

Spende für den Kampf auf der Straße!

Tagtäglich wird es wahnsinniger im Land der Deutschen. Überzogene Corona-Maßnahmen, Polizeiwillkür, Überfremdung, Umerziehung und Hetzjagden auf nationale Aktivisten sind längst zum Standard verkommen.

Wir als Neue Stärke Partei stellen uns dem Wahnsinn des Systems entgegen!

Wir erheben unsere Stimmen, wir gehen auf die Straße, wir organisieren Aktionen aller Art gegen den Untergang unseres Vaterlandes.

Wir scheuen keine Aktivität und haben noch so viele Ideen, die nur auf ihre Umsetzung warten!

Dafür bedarf es immer auch etwas an Geld, daher unser Appell an dich: Spende an unser Parteikonto für die politische Arbeit unserer Bewegung.

Jede Spende, ob groß, ob klein, geht direkt in die politische Arbeit. Es werden technische Gerätschaften wie Mikrofone, Soundanlagen und Generatoren davon bezahlt, damit unsere Stimmen noch klarer und lauter durch alle deutschen Gassen schallen können.

Genauso fließt deine Spende ein in die Materialproduktion unserer Propaganda. Wenn demnächst noch mehr Fahnen unserer Partei wehen, dann hast Du dabei mitgeholfen! Wenn noch mehr Deutsche von unserer Idee und Gemeinschaft lesen, aufgrund des neuen Flugblatts in ihren Händen, dann ist dies auch ein Verdienst deiner Spende!

Der deutsche Widerstand findet kaum noch Objekte, um Versammlungen und Vorträge abzuhalten, daher suchen wir immer nach neuen Anlaufpunkten für unsere Bewegung. Öffnet ein weiteres Objekt der Neuen Stärke Partei seine Tore und bietet den regionalen Aktivisten eine neue Arbeits- und Gemeinschaftsstätte, dann hast du dabei geholfen, diese Tore aufzuschließen, mithilfe deiner Spende!

Spendenkonto:

Neue Stärke Partei
IBAN: DE52 8205 1000 0163 1460 20
BIC: HELADEF1WEM
Verwendungszweck: Spende

PARTEISPENDEN SIND SONDERAUSGABEN

Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

ABSETZBARKEIT NACH § 34 G ESTG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden parteispendenunabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.

ABSETZBARKEIT NACH § 10 B ABS. 2 ESTG

Zuwendungen an politische Parteien im Sinne des § 2 des Parteiengesetzes sind bis zu einer Höhe von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Dies gilt nur für Beträge, für die noch keine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden ist.

Wir danken schon jetzt allen Spendern und hoffen, dass es nicht nur beim Spenden bleibt – wir brauchen jede fähige Frau und jeden fähigen Mann an unserer Seite!