Rechtsbruch am 01. Mai 2021 in Erfurt

Wie wir schon im Podcast bei der Nachbetrachtung hinsichtlich des Arbeiterkampftages in Erfurt angekündigt haben, sind wir dem vermutlichen Rechtsbruch auf den Grund gegangen.
Was war geschehen: Wir meldeten zum 01. Mai 2021 eine Demonstration mit dem Thema: “Heraus zum 01. Mai 2021 – Gemeinsam gegen Kapitalismus und Unterdrückung!” in der Erfurter Innenstadt an. Zwei Wochen vor dem Arbeiterkampftag fand das Kooperationsgespräch mit der Versammlungsbehörde statt. In dem Kooperationsgespräch wurde uns prompt mitgeteilt, dass aufgrund der aktuellen P(l)andemielage ein Aufzug durch das Gesundheitsamt abgelehnt worden ist.
Selbstverständlich bestanden wir weiter auf unsere Demonstration mit Beginn auf dem Erfurter Domplatz. Eine Woche vor dem 01. Mai erhielten wir den Auflagenbescheid für eine Standkundgebung auf dem Domplatz. Die Begründung, weshalb eine Demonstration untersagt wurde, lautete: Es ist davon auszugehen, dass sich mehr als die laut aktueller Thüringer Coronaverodnung festgelegte maximale Zahl von 500 Teilnehmern unserer Demonstration unterwegs anschließen könnten.
Weil diese Vermutung völlig an den Haaren herbei gezogen wurde, gingen wir gegen dieses Demonstrationsverbot rechtlich vor. Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht schenkte der Vermutung der Versammlungsbehörde glauben und wies alle Eilanträge der Neuen Stärke ab.
Offener Rechtsbruch am 01. Mai 2021
Zum Arbeiterkampftag selbst zeigte sich auf dem Domplatz ein ganz anderes Bild, während auf unserer Seite Dutzende Aktivisten aus anderen Bundesländern Stadt- und Landesverbot bekamen, standen laut Medien auf der anderen Seite des Domplatzes im Beisein vieler Landtagsabgeordneter und dem Innenminister Georg Mayer 700-1000 Teilnehmer, also angekarrter antideutscher Müll herum.
Die antideutsche Erfurter Versammlungsbehörde und die geplante Täuschung
Auf der einen Seite wird uns unsere Demonstration untersagt, weil man davon ausgeht, dass wir die in der Coronaverordnung festgelegte maximale Teilnehmerzahl von 500 Personen überschreiten würden, während auf der anderen Seite die Versammlungsbehörde eine höhere Teilnehmerzahl bei der antideutschen Gegenveranstaltung zulässt. Aufgrund dieses Verhaltens haben wir sowohl die Pressestelle der Erfurter Polizei, sowie die Pressestelle der Stadt Erfurt und das Gesundheitsamt zu einer Stellungnahme gebeten. Auch haben wir das Verwaltungsgericht kontaktiert und auf diesen offensichtlichen Rechtsbruch aufmerksam gemacht.

Durch die Polizei haben wir erfahren, dass die Versammlungsbehörde diese Entscheidung getroffen hat und diese hat uns in einer Stellungnahme klar bestätigt, dass eine höhere Teilnehmerzahl aus infektionsrechtlicher Sicht vertretbar war und im Einzelfall zugelassen werden kann. Die Stellungnahmen vom Erfurter Gesundheitsamt und dem Verwaltungsgericht stehen noch aus.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wir jedoch sind seit Jahren nichts anders von der Versammlungsbehörde gewohnt und benennen den offensichtlichen Rechtsbruch ganz klar als rechtswidrig. Es ist eine weitere widerliche Handlung der Vasallen dieses Systems. Wir erwarten aber von einem System, welches ständig Deutsche schikaniert und unterdrückt keine Blumen deshalb:
“Heraus zum organisationsübergreifenden 01. Mai 2022 in Erfurt! – Kein Frieden mit Staat und Kapital!”
